Spielplatz für Kinder
Liebe Besucherinnen und Besucher,
herzlich willkommen auf dem Spielplatz, der Ihnen für Ihre Freizeitgestaltung und den Kindern zum Spielen zur Verfügung steht.
Betriebsstunden
- Vom 1. Mai bis 30. September - von 8:00 bis 20:00 Uhr.
- Vom 1. Oktober bis 30. April - von 9:00 bis 18:00 Uhr.
Nutzung des Spielplatzes
Der Spielplatz ist nur für die Öffentlichkeit bestimmt, um Kindern der angegebenen Altersgruppen Spielmöglichkeiten zu bieten.
Kinder unter 7 Jahren dürfen den Spielplatz nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer Person über 18 Jahren betreten.
Es wird empfohlen, dass Kinder stets von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden. Achten Sie auf unangemessene Kleidung (Schals, Schlüsselbänder, Fahrradhelme usw.), die sich in den Geräten verfangen kann
Für den Kurs gilt Folgendes
- Kein Gebrauch von scharfen oder gläsernen Gegenständen (z. B. Flaschen, Messer, Spritzen usw.)
- Kein Rauchen, kein Alkoholkonsum, kein Umgang mit Feuer, kein Gebrauch von Suchtmitteln jeglicher Art
- Keine Einreise mit Tieren
- Keine Fahrräder, Rollschuhe, Skateboards, Dreiräder und Motorroller
- Verbot, fremde Gegenstände auf das Spielfeld zu bringen oder zu werfen
- Keine Benutzung des Spielplatzes, wenn die Elemente beschädigt sind, wenn die Sicht eingeschränkt ist, wenn die Oberfläche nass, rutschig, von der Sonne heiß oder vereist ist
- Kein Zugang zum Spielplatz außerhalb der festgelegten Zeit
- Verbot der Beschädigung und Verschmutzung von Räumlichkeiten, Einrichtungen und Geräten
- Verbot von Aktivitäten, die die Sicherheit und Gesundheit der Nutzer gefährden
- Verbot von Verkaufsförderungs-, Werbe- und anderen Veranstaltungen ohne Wissen des Betreibers
Pflichten der Besucher und Nutzer
- Die Besuchsregeln und die Anweisungen des Verwalters zu respektieren
- Verwenden Sie die Spielelemente auf normale Weise und für den vorgesehenen Zweck
- Sich höflich und diszipliniert zu verhalten, um sich selbst und andere nicht zu gefährden
- Für Sauberkeit sorgen, Müll in die Mülleimer werfen
- Stellt er/sie Mängel oder Schäden an den Spielgeräten fest, benachrichtigt er/sie unverzüglich den Spielplatzleiter.
WIR DANKEN IHNEN FÜR DIE EINHALTUNG DER BESUCHSREGELN UND WÜNSCHEN IHNEN UND IHREN KINDERN EINEN SCHÖNEN TAG.
Mit dem Betreten der Räumlichkeiten der Einrichtung erklärt sich jeder Nutzer mit allen in dieser Besucherordnung aufgeführten Bedingungen und Verhaltensregeln einverstanden und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Der Betreiber haftet nicht für die Folgen einer unsachgemäßen oder verbotenen Nutzung der Spielelemente. Der Spielplatz ist gemäß EN 1176 und den Anforderungen der geltenden Gesetzgebung zertifiziert, gewartet und inspiziert. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, Verletzungen oder Unfälle, die durch Unachtsamkeit oder Nichtbeachtung der Besucherordnung und der Anweisungen des Betreibers entstehen! Die Beschädigung der Spielplatzgeräte kann gemäß § 50 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten Nr. 200/1990 Slg. mit einer Geldbuße bis zu 15.000 CZK und einem Verbot des Besuchs des Spielplatzes geahndet werden. Die Beschädigung kann aber auch als Straftat nach § 228 des Strafgesetzbuches gewertet werden. Wenn Sie eine Beschädigung der Grünanlagen oder der Spielgeräte feststellen, melden Sie diese bitte unverzüglich der Stadtpolizei.